Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind ab einer Betriebsgröße über 20 Mitarbeitende verpflichtend auszubilden und im Unternehmen offiziell bekannt zu geben. Ihre Aufgabe ist es, durch Ihr tiefergehendes Wissen im Bereich Arbeits-/Gesundheitsschutz, sowie die räumliche und fachliche Nähe zu dem jeweiligen Arbeitsbereich, im Betriebsalltag auf den Arbeitsschutz zu achten. Zudem unterstützen Sie die Betriebsorganisation bei der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und wirken bei der Umsetzung von Unfallpräventionen mit. In Ihrem freiwilligen Amt fungieren Sie sozusagen wie der verlängerte Arm der Unternehmensführung, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsmedizin – ohne dabei mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Für die Ausübung der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte/r muss das Unternehmen die zeitlichen Ressourcen zur Verfügung stellen – dazu gehört die Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA), Begehungen, Unfalluntersuchungen, etc. Die Anzahl der erforderlichen Beauftragten legt jedes Unternehmen selbst fest. Dabei spielen folgende Dinge eine Rolle:
– Größe des Unternehmens
– Organisationsstruktur und Standorte
– Tätigkeiten und Gefährdungen des Betriebs
– Unfallgeschehen
Lassen Sie Ihre Sicherheitsbeauftragten individuell auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten aus- oder fortbilden.