FAQ

Was bedeutet Arbeitssicherheit?

Arbeitssicherheit umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehört, Schutzmaßnahmen umzusetzen sowie Mitarbeiter:innen für sicherheitsrelevante Themen zu schulen und zu sensibilisieren. Das Ziel ist, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.

Jedes Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche – ist dafür verantwortlich, die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies gilt für Büros, Fabriken, Baustellen, Einzelhandelsgeschäfte und alle anderen Arbeitsumgebungen. Alle Arbeitnehmer:innen haben ein Recht auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – und Unternehmen sollten das ernstnehmen.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein:e Betriebsmediziner:in sind wichtige Experten, die Unternehmen dabei unterstützen, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dafür identifiziert eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Risiken am Arbeitsplatz, bewertet sie und unterstützt das Unternehmen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen.


Betriebsmediziner:innen überwachen die Gesundheit der Mitarbeitenden und unterstützen das Unternehmen bei der Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen.
Zusammen tragen sie dazu bei, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz erfüllt und eine sichere Arbeitsumgebung für alle Mitarbeitenden schafft.

Die genauen Aufgaben können je nach Unternehmen und Branche variieren, aber in der Regel sind dies die wesentlichen:  

  • Beratung: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
  • Gefährdungsbeurteilung: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt, wenn Gefährdungsbeurteilungen erstellt und Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz identifiziert werden.
  • Schulung: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei Schulungen und Unterweisungen, durch die Arbeitnehmer:innen über potenzielle Gefahren und Risiken informiert werden und lernen, wie sie sicher arbeiten können.
  • Überwachung: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit überwacht, ob Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften und -richtlinien eingehalten werden und stellt die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sicher.
  • Unfallanalyse: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit untersucht Unfälle und Vorfälle am Arbeitsplatz und entwickelt Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle in der Zukunft.
  • Dokumentation: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit dokumentiert alle Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen und stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorhanden sind.
  • Zusammenarbeit: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet eng mit anderen Fachkräften wie Betriebsärzten/Betriebsärztinnen, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsräten zusammen, um eine umfassende Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzstrategie zu entwickeln und umzusetzen.

Insgesamt spielt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Betriebsärzt:innen haben verschiedene Aufgaben im Unternehmen, die sich auf die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden konzentrieren. Hier die wichtigsten:

  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen dienen dazu, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu überwachen und mögliche arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu identifizieren.
  • Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen: Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin bringt sich beratend ein, wenn Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen entwickelt werden.
  • Unterstützung bei Schulungen und Unterweisungen, die die Mitarbeitenden über Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz informieren und sie sensibilisieren.
  • Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, etwa mit den Expert:innen für Brandschutz oder Gefahrstoffe.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen: Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin berät das Unternehmen rund um die Organisation und Umsetzung von Erste-Hilfe-Maßnahmen am Arbeitsplatz.
  • Beratung bei der Wiedereingliederung von Mitarbeiter:innen nach einer Krankheit oder Verletzung.

Die Kosten für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit können variieren: je nach Art und Umfang der Tätigkeit, der Erfahrung und Qualifikation, der Größe des Unternehmens und der Dauer der Beauftragung. In der Regel werden die Kosten auf der Basis von Stundensätzen berechnet.

Grob geschätzt, kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zwischen 70 Euro und 150 Euro pro Stunde. Die Kosten können je nach individuellen Anforderungen variieren.
Im Vergleich zu den Kosten für Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz sind sie jedoch relativ gering. Professionelle Arbeitssicherheitsmaßnahmen können dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und somit langfristig Kosten zu sparen.

Ja, eine Investition in den betrieblichen Arbeitsschutz kann sich langfristig auszahlen.
Fünf Gründe:

  • Unfälle und Verletzungen werden vermieden. Dies trägt dazu bei, die Kosten für medizinische Behandlungen, Arbeitsausfälle und Versicherungsprämien zu senken.

 

  • Die Produktivität steigt, da sich Mitarbeitende auf ihre Arbeit konzentrieren können, ohne sich um ihre Sicherheit sorgen zu müssen.

 

  • Besseres Image: Ein Unternehmen, das sich um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden kümmert, kann ein positives Bild in der Öffentlichkeit und bei potenziellen Kund:innen sowie Mitarbeitenden aufbauen.

 

  • Rechtlich auf der sicheren Seite: Die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich daran hält, vermeidet Bußgelder und Strafen.

 

  • Zufriedene, treue Mitarbeiter:innen: Arbeitnehmer:innen schätzen es und fühlen sich an ihren Arbeitgeber gebunden, wenn sie das Gefühl haben, dass sich dieser um ihre Sicherheit und Gesundheit kümmert.

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden Arbeitsbedingungen und -prozesse systematisch bewertet, um potenzielle Gefahren und Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern zu identifizieren. Ziel ist es, Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die Gefahren vermeiden oder minimieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass Arbeitsplätze sicher und gesundheitsfördernd sind.

Als Experte für Arbeitssicherheit können wir:

  • Gefahren identifizieren, da wir aufgrund von Fachwissen und langjähriger Erfahrung in diesem Bereich potenzielle Gefahren schneller erkennen.

 

  • Risiken bewerten: Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit und Schwere von Verletzungen und/oder Erkrankungen ein, die durch bestimmte Gefahren verursacht werden können.

 

  • Maßnahmen entwickeln: Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit macht Vorschläge, wie Arbeitsprozesse oder -bedingungen geändert werden können, um das Risiko von Verletzungen und/oder Erkrankungen zu reduzieren.

 

  • Maßnahmen überwachen und umsetzen und dadurch sicherstellen, dass Gefahren dauerhaft vermieden oder minimiert werden.  

Die Kosten für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung können je nach Umfang und Art der Tätigkeit variieren. Die Kosten hängen von der Größe des Unternehmens, der Tätigkeiten und der Anzahl der Mitarbeiter ab.

Grob geschätzt, kostet eine Gefährdungsbeurteilung zwischen 500 Euro und 2.000 Euro. Abhängig von den individuellen Anforderungen kann der Preis variieren. Im Vergleich zu den Kosten für Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz sind die Kosten aber immer relativ gering.

Idealerweise wissen Mitarbeiter:innen, wie sie sich in verschiedenen Situationen verhalten sollen, um Unfälle und/oder Verletzungen zu vermeiden. Dafür müssen sie über die Sicherheitsrichtlinien und -verfahren informiert sein.

Sicherheitsunterweisungen können auf verschiedene Arten erfolgen:

  • Schulungen: In Form von Präsentationen, Workshops oder Seminaren. Sie können von internen oder externen Expert:innen durchgeführt werden und sowohl online als auch offline stattfinden.
  • Briefings: Kurze, informelle Besprechungen, die normalerweise vor Beginn einer Arbeitsschicht oder einer bestimmten Aufgabe stattfinden und über die spezifischen Risiken und Sicherheitsmaßnahmen informieren, die mit der bevorstehenden Aufgabe verbunden sind. Sie können von Vorgesetzten oder einem/r Sicherheitsbeauftragte/n durchgeführt werden.
  • Videos: Sicherheitsrichtlinien und -verfahren können auch über Videos vermittelt werden, die vom Unternehmen selbst oder einem externen Dienstleister produziert und online oder offline zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist, dass die Inhalte individuell auf das Unternehmen bezogen sind und der Lerneffekt abgefragt wird.
  • Plakate: Sicherheitsplakate können in Arbeitsbereichen aufgehängt werden, um Mitarbeitende an wichtige Sicherheitsrichtlinien und -verfahren zu erinnern. Sie sind darüber hinaus als visuelle Unterstützung für Schulungen und Briefings nützlich.

Unternehmen und Organisationen sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden regelmäßig an Sicherheitsunterweisungen teilnehmen und dass sie die Informationen verstehen und anwenden können, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Es ist wichtig, sich im Vorfeld über eine sinnvolle Anzahl der Teilnehmer:innen Gedanken zu machen. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. der Art der Tätigkeit, der Komplexität der Sicherheitsanforderungen und der verfügbaren Ressourcen.

In der Regel ist es empfehlenswert, die Gruppengröße auf maximal 20 Teilnehmer:innen zu begrenzen, um sicherzustellen, dass ausreichend Zeit für eine aktive Beteiligung sowie für Fragen ist. Bei größeren Gruppen kann es passieren, dass nicht alle die Informationen verstehen und sich deshalb später nicht an die Sicherheitsanforderungen halten.

Die sinnvolle Gruppengröße hängt außerdem von der Art der Schulung ab. So wird bei praktischen Schulungen – etwa Feuerlöschübungen – die Gruppengröße aufgrund von Sicherheitstrainings und der begrenzten Zeit meist stark reduziert.

Die Dauer einer Sicherheitsunterweisung hängt von verschiedenen Faktoren ab, allen voran von der Art der Tätigkeit, der Anzahl der Mitarbeitenden, die geschult werden müssen, und der Komplexität der Sicherheitsanforderungen. In der Regel sollten zwischen 30 Minuten und maximal 2 Stunden eingeplant werden.

Die Dauer der Veranstaltung ist aber nicht das einzige Erfolgskriterium. Eine gute Sicherheitsunterweisung sollte auch interaktiv sein und den Mitarbeitenden die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen sowie eventuelle Bedenken zu äußern. Eine effektive Sicherheitsunterweisung sollte außerdem regelmäßig wiederholt werden, um sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden die Sicherheitsanforderungen verstehen und befolgen.

Die Kosten für eine Sicherheitsunterweisung werden von Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsingenieur:innen berechnet, die die Schulung durchführen. Sie variieren je nach Art der Tätigkeit, der Anzahl der Mitarbeitenden und dem Umfang der Schulung zwischen 25 Euro und 200 Euro je Teilnehmer:in.


Höhere Kosten sind im Vergleich zu den Kosten, die Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz nach sich ziehen können, relativ gering. Eine gut durchgeführte Sicherheitsunterweisung kann dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und somit langfristig Kosten zu sparen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Deutschland ein:e Brandschutzbeauftragte:r gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist so eine Fachkraft erforderlich, wenn:

  • Die Betriebsstätte eine bestimmte Größe überschreitet: Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt.

 

  • Eine erhöhte Brandgefährdung besteht: Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn brennbare Stoffe gelagert oder Maschinen mit hohen Temperaturen genutzt werden.

 

  • Eine hohe Personenzahl anwesend ist: Das ist z.B. in Einkaufszentren, Veranstaltungshallen oder Hotels der Fall.


Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Wir empfehlen daher, die jeweiligen Landesbauordnungen zu konsultieren oder einen Brandschutzexperten zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Expert:innen für Brandschutz stellen sicher, dass die Brandschutzvorschriften in einem Unternehmen oder einer Einrichtung eingehalten werden. Das gelingt ihnen, indem sie:

  • Bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen beraten und unterstützen
  • Brandschutzeinrichtungen und -anlagen überprüfen
  • Brandschutzkonzepte und -pläne erstellen
  • Mitarbeiter:innen in Brandschutzfragen schulen und unterweisen
  • Brandschutz- und Evakuierungsübungen durchführen
  • Mit den zuständigen Behörden und Feuerwehren zusammenarbeiten
  • Die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und -gesetzen überwachen
  • Brandrisikoanalysen und Gefährdungsbeurteilungen durchführen

Die Kosten für eine/n externe/n Brandschutzbeauftragte/n können je nach Umfang der Aufgaben und der Größe des Unternehmens variieren. In der Regel liegen sie zwischen 70 Euro und 150 Euro pro Stunde.