Gefahrstoffmanagement im Betrieb ist ein wichtiger Grundstein um Ihre Mitarbeiter zu schützen. Daher ist es im Arbeitsschutzgesetz verankert. Durch ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement im Betrieb können Sie in Ihrem Unternehmen Unfälle vermeiden. So schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor langfristigen gesundheitlichen Schäden.
Gefahrstoffe sind Stoffe mit einer oder mehreren gefährlichen Eigenschaften. Sie kommen in vielen Betrieben zum Einsatz. Die Stoffe bergen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Daher ist es besonders wichtig, dass Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, die Vorgaben aus dem Chemikaliengesetz und der Gefahrstoffverordnung beachten.
In Deutschland regelt seit dem 1. Januar 2005 die Gefahrstoffverordnung den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Arbeitgeber sind zu einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes verpflichtet, wenn im Betrieb Gefahrstoffe verwendet werden. Des weiteren gilt das Gleiche für Unternehmen, die gefährliche Stoffe herstellen oder mit ihnen handeln. Die Bestandteile des Gefahrstoffmanagements im Rahmen der Gefahrstoffverordnung gehören zu den Unternehmerpflichten. Die gesetzlichen Grundlagen sind § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).