Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ist Chefsache. Mit den richtigen Maßnahmen investieren Sie in Ihre Mitarbeiter und damit in den Erfolg Ihres Unternehmens.

 

Das Wichtigste zum Arbeitsschutz/ zur Arbeitssicherheit

Unter Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit werden Maßnahmen verstanden, die zum Schutz der Mitarbeiter vor Gefahren am Arbeitsplatz dienen. Alle in Deutschland geltenden Richtlinien sind im Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verankert.

Pflicht des Arbeitgebers

Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit sind sehr wichtige Bestandteile des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens. Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es die Aufgabe der Unternehmerinnen, den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit im Unternehmen zu organisieren.

Prävention

Arbeitsschutz fängt mit einer ausreichenden und im Betriebsalltag gelebten Prävention an. Denn nur so lassen sich Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen vermeiden.

Die Priorität liegt dabei auf dem Schutz der Mitarbeiterinnen. Außerdem geht  es darum, die Arbeitssicherheit als Wirtschaftsfaktor für den Betrieb optimal einzusetzen.

Reaktion

Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen kommen unerwartet und sind mit viel Aufwand für den gesamten Betrieb verbunden. Oft fehlt es am nötigen Fachwissen, künftig diese Gefahren zu verhindern.

Die Zusammenarbeit und Unterstützung unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) helfen Ihnen, die Gesundheitsschutzorganisation (gemäß §5 und §6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG.) im Unternehmen effektiv umzusetzen und dauerhaft zu implementieren.

Wir beraten Sie jederzeit gerne telefonisch oder kommen für ein persönliches Kennenlernen zu Ihnen in den Betrieb, um die optimale Unterstützung nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ für Sie zu finden.