Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sind sichere Investitionen in die Zukunft Ihres Unternehmens. Denn der ganzheitliche Schutz Ihrer Mitarbeiter ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern wirkt sich auf deren Motivation und Leistungsfähigkeit aus – wichtige Faktoren für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Betriebs.
Im Mittelpunkt von Arbeitssicherheit im Betrieb stehen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor Gefahren am Arbeitsplatz, gesetzlich verankert im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dabei obliegt es Ihnen als Unternehmer, die Organisation und Umsetzung im Unternehmen zu gewährleisten.
Prävention ist das Stichwort, wenn es um die langfristige Sicherung der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter geht. Praktizierte Maßnahmen schützen nicht nur Ihre Arbeitnehmer, sondern wirken sich auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs aus. Denn eine operative Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz-Strategie hilft, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
Sollten trotz aller Präventionsmaßnahmen dennoch Arbeitsunfälle oder berufsbedingte Erkrankungen auftreten, stehen unsere Fachkräfte (FaSi) an Ihrer Seite. Diese unterstützen Sie dabei, die gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsschutzorganisation gemäß §3 und §4 des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG.) im Betrieb effizient umzusetzen und zu implementieren.
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ dient dabei als unsere Grundlage, um Ihnen eine optimale Unterstützung anzubieten.
Wir beraten Sie jederzeit gerne telefonisch oder kommen für ein persönliches Kennenlernen zu Ihnen in den Betrieb, um Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln und eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln