Sie haben durch Ihre „Führsorgepflicht“ die Hauptverantwortung auf Ihrer Baustelle. Daher sind Sie für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter auf Ihrer Baustelle verantwortlich.
Die gesetzliche Grundlage zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wird in Deutschland „Baustellenverordnung“ genannt. Eine Anpassung an den Stand der Technik wird in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) dokumentiert und ist als Ausführungsbestimmung bindend.
Deshalb sind Sie als Bauherr verpflichtet, den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu organisieren und durchzusetzen.
Als Bindeglied zwischen dem Bauherrn, dem Planer und der Bauleitung steht der Koordinator für Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo). Er analysiert die möglichen Gefährdungen und synchronisiert die Arbeitsabläufe im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Unsere Leistungen im Überblick:
In der Planungsphase:
In der Ausführungsphase:
Bereitstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk:
Unsere qualifizierten Koordinatoren unterstützen Sie in der Planungs- und Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens.