Die Gefährdungsbeurteilung ist das grundlegende Element im betrieblichen Arbeitsschutz und bildet die Basis für ein sicheres Arbeiten in Ihrem Unternehmen.
Gefährdungen am Arbeitsplatz verbergen sich überall. Im Berufsalltag können sie zu erheblichen Verletzungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Unsere Fachspezialisten ermitteln und analysieren das Gefahrenpotenzial in Ihrem Unternehmen, um eine effektive Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze, Gefahrstoffe, Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel vor der Nutzung auf ihre Sicherheit zu überprüfen und zu bewerten, gemäß dem Arbeitsschutzgesetz. Die resultierenden Schutzmaßnahmen müssen regelmäßig kontrolliert und angepasst werden.
Die wichtigsten Ausgangspunkte für diese Prüfpflicht sind die CE-Richtlinien: Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG / Maschinenverordnung (9. ProdSV)) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Unsere Mitarbeiter begutachten Ihre Arbeitsplätze und erstellen die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen mit dem Ziel, das Unfallrisiko in Ihrem Unternehmen zu senken. Die Gefährdungsbeurteilung dient als Nachweisdokument gegenüber den Behörden (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) und Unfallversicherungsträgern.
Wir prüfen und bewerten gründlich in Bezug auf:
Wir stehen Ihnen stets tatkräftig zur Seite und durch die Prüfungen, die wir durchführen, können wir verhindern, dass Sie durch nachträgliche Umbaumaßnahmen in versteckte Kostenfallen geraten.