Am vergangenen Wochenende war die Firma ASIKOO auf der renommierten Interschau in Hamburg vertreten und hat gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) die Unterstützung und Dienstleistungen des Kompetenzzentrums der BGN für Schausteller und Schaustellerinnen vorgestellt.
Der Delegiertentag des Deutschen Schausstellerbund e.V wird von der InterSchau begleitet, einer Fachmesse, die speziell auf Schausteller und Schaustellerinnen als Aussteller und Veranstalter ausgerichtet ist.
Das Kompetenzzentrum der BGN ist eine wertvolle Unterstützung für die Schausteller und Schaustellerinnen und bietet für qualifizierte Unternehmen u.a. kostenneutrale Beratung, sowie die Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Werkzeug im Arbeitsschutz und ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine sorgfältige Beurteilung aller potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie eine entsprechende Dokumentation sind unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Unter dem Leitsatz „Tradition und Fortschritt“ traf sich das weltweit größte beschlussfassende Schaustellerparlament in Hamburg, um die Zukunft der deutschen Schaustellerinnen und Schausteller zu gestalten.
Der Deutsche Schaustellerbund e.V. (DSB), mit Sitz in Berlin, ist die größte Spitzenorganisation des Schaustellergewerbes weltweit. Der DSB vereint derzeit 92 regionale Mitgliedsverbände und repräsentiert mehr als 90 Prozent der rund 5.600 Beschicker von Volksfesten und Weihnachtsmärkten in Deutschland.
Die Tätigkeit eines Betriebsarztes ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Es sind vor allem das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die Anforderungen für Betriebsärzte festlegen und deren Aufgaben im Arbeitsschutz definieren. Aber auch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) spielen eine wichtige Rolle in der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeiten eines Betriebsarztes.
Ein Betriebsarzt muss nach ASiG besondere Aufgaben erfüllen, den Zugang zu allen notwendigen Stellen des Betriebs haben und bei bestimmten Anlässen beratende Funktion ausüben.