Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei, Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Sie sind ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes.
Die rechtliche Grundlage der Arbeitsmedizin ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) definiert.
Zu den Maßnahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung gehören:
Die Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen wird durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gesteuert.
Die Gesundheit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter ist die Grundvoraussetzung für den Erfolg Ihres Unternehmens. Insbesondere in risikobehafteten Bereichen, wie zum Beispiel in der Baubranche oder bei der Arbeit mit Gefahrstoffen, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Pflicht. Unternehmen sind verpflichtet, diese Pflichtvorsorge durchzuführen.
Werden durch die Gefährdungsbeurteilung(en) Tätigkeiten der Mitarbeitern ermittelt, die ggf. eine berufsbedingte Erkrankung bis hin zur Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen könnten, so müssen betriebsmedizinische Vorsorgen organisiert und durchgeführt werden. Dabei wird je nach Tätigkeit und Dauer zwischen Pflicht-/Eignungs-, Angebots- und Wunschvorsorgen unterschieden. Nach Abschluss dieser initialen Vorsorge bestimmt der Betriebsarzt, wann eine erneute Untersuchung notwendig ist und ob Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit der Mitarbeitern implementiert und auf Ihre Wirksamkeit hin überprüft werden müssen.
Gemeinsam finden wir einen Weg, die erforderlichen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen kostengünstig und praxisorientiert umzusetzen. Mit ASIKOO ist die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung in guten Händen.