Wie oft muss ein Unternehmen seine Gefährdungsbeurteilung durchführen? Ein Blick auf die gesetzlichen Vorschriften

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Inhalt

Die Gefährdungsbeurteilung, als zentraler Aspekt des Arbeitsschutzes, ist gesetzlich vorgeschrieben und verlangt von Unternehmen regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsplätzen, -mitteln und Beschäftigten auf mögliche Gefährdungen. Dies beinhaltet die Berücksichtigung aller relevanten Faktoren sowie die Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen. Neue Arbeitsmittel, Verfahren oder Gefahrstoffe erfordern zusätzliche Prüfungen. Eine konstante Überwachung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen ist entscheidend für den Schutz der Beschäftigten und die Sicherheit im Unternehmen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und stellt sicher, dass Unternehmen die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter gewährleisten. Hierbei handelt es sich um einen systematischen Prozess, bei dem Arbeitsplätze, -mittel und Beschäftigte auf mögliche Risiken hin überprüft werden. Gemäß gesetzlichen Vorschriften ist es notwendig, alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Gefahrenprävention zu dokumentieren. Neue Arbeitsmittel, Verfahren oder Gefahrstoffe erfordern eine erneute Beurteilung. Die regelmäßige Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen ist somit essentiell, um den Schutz der Beschäftigten und die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.

Gesetzliche Grundlagen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist für Unternehmen in Deutschland gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben. Laut § 5 ArbSchG muss die Gefährdungsbeurteilung „bei jeder Veränderung der Arbeitsbedingungen“ aktualisiert werden. Das bedeutet, dass nicht eine festgelegte Häufigkeit vorgeschrieben ist, sondern vielmehr die Umstände im Unternehmen ausschlaggebend sind.

Allerdings gibt es auch hier einige allgemeine Leitlinien:

  1. Neue Arbeitsmittel und -verfahren: Sobald neue Maschinen, Anlagen oder Arbeitsverfahren eingeführt werden, muss eine neue Beurteilung erfolgen.
  2. Nach Unfällen: Nach einem Arbeitsunfall stellt sich häufig heraus, dass bestimmte Gefährdungen im Betrieb unterschätzt wurden. In solchen Fällen ist eine sofortige Neubeurteilung angebracht.
  3. Periodische Überprüfungen: Zwar schreibt der Gesetzgeber keine festen Fristen vor, jedoch wird empfohlen, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig – zum Beispiel jährlich oder alle zwei Jahre – zu überprüfen und anzupassen.
  4. Änderungen in der Belegschaft: Eine Neubeurteilung kann auch notwendig werden, wenn sich die Zusammensetzung der Mitarbeitenden ändert.
  5. Gesetzesänderungen: Neue gesetzliche Anforderungen oder Änderungen im Arbeitsrecht können ebenfalls eine Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich machen.


Für spezifische Branchen oder Bereiche können darüber hinaus weitere Vorschriften gelten. Beispielsweise müssen in der Baubranche aufgrund der vielfach kurzlebigen und sich schnell ändernden Projektbedingungen Gefährdungsbeurteilungen sehr viel häufiger angepasst werden als in anderen Sektoren.

Es ist also entscheidend, dass Unternehmen eine flexible Herangehensweise verfolgen und eine Kultur der kontinuierlichen Überprüfung und Verbesserung des Arbeitsschutzes etablieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein dynamisches Instrument des Arbeitsschutzmanagements, das durch regelmäßige Aktualisierung dazu dient, die Sicherheit und Gesundheit der Angestellten laufend zu gewährleisten.

Mindestanforderungen und gesetzliche Regelungen

Die Mindestanforderungen und gesetzlichen Regelungen für Gefährdungsbeurteilungen sind je nach Region und Branche unterschiedlich. In den meisten Fällen verpflichten Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften Unternehmen dazu, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Es ist entscheidend, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Rechtsvorschriften zu verstehen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Aspekte wie Arbeitsplätze, -mittel und Mitarbeiter in den Überlegungen berücksichtigt werden. Die Einhaltung dieser Mindeststandards gewährleistet nicht nur die gesetzliche Konformität, sondern auch einen umfassenden Schutz der Mitarbeiter.

Faktoren, die die Häufigkeit beeinflussen können

Die Häufigkeit der Gefährdungsbeurteilungen wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dazu gehören die Art der Arbeitsaktivitäten, die Arbeitsumgebung, die eingesetzten Arbeitsmittel und die Art der Risiken. Branchenspezifische Anforderungen, die Dynamik von Arbeitsprozessen und technologische Entwicklungen spielen ebenfalls eine Rolle. Bei signifikanten Veränderungen, sei es in der Arbeitsstruktur, den Arbeitsmitteln oder neuen Gefährdungen, sollte eine Aktualisierung erfolgen. Eine proaktive Herangehensweise an die Gefährdungsbeurteilung, die diese Faktoren berücksichtigt, gewährleistet eine effektive Risikobewertung und den Schutz der Arbeitskräfte in jeder Phase der Unternehmensentwicklung.

Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung – Schritt für Schritt 

In dem Folgenden finden sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung in 10 Schritten:

  1. Identifikation von Arbeitsbereichen und -tätigkeiten:
    Beginnen Sie mit der Identifizierung aller Arbeitsbereiche und -tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Dies umfasst Büroarbeiten, Produktion, Lagerhaltung und alle anderen relevanten Aktivitäten. Ergänzen Sie Ihre Beurteilung um spezifische Bewertungen für unterschiedliche Mitarbeitergruppen, wie beispielsweise Teilzeitkräfte, Schwangere, Auszubildende oder Reinigungspersonal. Jede Gruppe kann individuelle Risiken aufweisen.

  2. Erfassung von Gefährdungen und Belastungen:
    Untersuchen Sie systematisch jede identifizierte Arbeitsaktivität auf mögliche Gefährdungen und Belastungen. Berücksichtigen Sie dabei physische, chemische, biologische, ergonomische und psychosoziale Risiken. Denken Sie daran, auch die Nutzung von Arbeitsmitteln, Maschinen oder Fahrzeugen zu untersuchen und Gefahrstoffe, die im Betrieb verwendet werden, zu katalogisieren. Nutzen Sie Checklisten und fachkundigen Rat für eine vollumfängliche Erfassung.

  3. Beurteilung von Risiken:
    Bewerten Sie die identifizierten Gefährdungen hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und ihres möglichen Schadensausmaßes. Hierbei sollten Sie auch die Exposition der Mitarbeiter gegenüber den Risiken in Betracht ziehen. Setzen Sie Risikomatrix-Tools ein, um eine Priorisierung der Risiken nach deren Wahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkungen festzustellen und dokumentieren Sie die Annahmen, die Ihrer Bewertung zugrunde liegen.

  4. Festlegung von Schutzmaßnahmen:
    Entwickeln Sie geeignete Schutzmaßnahmen, um Risiken zu minimieren. Dies kann die Einführung von Sicherheitsausrüstung, Schulungen, ergonomische Anpassungen oder andere präventive Maßnahmen umfassen. Orientieren Sie sich an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzes, die in § 4 des ArbSchG aufgeführt sind, wie z.B. die Vermeidung von Gefahren an der Quelle und die Ersetzung gefährlicher durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren.

  5. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung:
    Halten Sie alle Schritte und Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung schriftlich fest. Die Dokumentation sollte die identifizierten Gefährdungen, die Bewertung der Risiken und die ergriffenen Schutzmaßnahmen umfassen. Versehen Sie die Dokumentation mit einem Veröffentlichungs- und Überprüfungsdatum, damit die Gültigkeit jederzeit ersichtlich ist. Eine digitale Erfassung und Archivierung kann zudem eine effiziente Aktualisierung erleichtern.

  6. Information und Schulung der Mitarbeiter:
    Informieren Sie die Mitarbeiter über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die eingeführten Schutzmaßnahmen. Schulungen können dabei helfen, das Bewusstsein für Risiken zu schärfen und die Mitarbeiter in die Sicherheitsmaßnahmen einzubeziehen. Nutzen Sie verschiedene Kommunikationskanäle und Methoden, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter erreicht und sensibilisiert werden. Dies kann über Aushänge am schwarzen Brett, E-Mails oder interaktive Schulungs-Sessions erfolgen.

  7. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung:
    Planen Sie regelmäßige Überprüfungen der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere bei Veränderungen in den Arbeitsbedingungen oder bei neuen Gefährdungen. Aktualisieren Sie die Dokumentation entsprechend. Legen Sie konkrete Intervalle fest, beispielsweise halbjährlich oder jährlich, je nach Art der Tätigkeit und spezifischem Risikoniveau, zur regelmäßigen Überprüfung und Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung.

  8. Einbindung der Arbeitnehmervertretung:
    Stellen Sie sicher, dass die Arbeitnehmervertretung in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung einbezogen wird. Dies fördert die Zusammenarbeit und ermöglicht einen umfassenderen Blick auf potenzielle Risiken. Ermutigen Sie zum Dialog und Austausch zwischen Arbeitnehmervertretung und Führungskräften, um eine gemeinsame Risikoeinschätzung und Entwicklung angemessener Präventionsmaßnahmen zu schaffen.

  9. Audit und Evaluation:
    Führen Sie regelmäßige Audits durch, um die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzmaßnahmen zu überprüfen. Evaluieren Sie, ob die Ziele der Gefährdungsbeurteilung erreicht wurden, und nehmen Sie bei Bedarf Anpassungen vor. Beauftragen Sie unsere Experten oder nutzen Sie interne Audits, um eine objektive Sichtweise und Professionalität im Bewertungsprozess zu gewährleisten.

  10. Kontinuierliche Verbesserung:
    Implementieren Sie Feedback-Mechanismen und nutzen Sie Erfahrungen aus der Praxis, um den Prozess kontinuierlich zu verbessern. Die Gefährdungsbeurteilung sollte als dynamischer, sich entwickelnder Prozess betrachtet werden, der auf Veränderungen reagiert und ständig optimiert wird. Betrachten Sie das berufliche Gesundheitsmanagement als Teil der Unternehmensstrategie und nutzen Sie die Gefährdungsbeurteilung als Teil des Managementsystems, um durch kontinuierliche Verbesserung zu einer positiven Unternehmenskultur beizutragen

Best Practices für die Gefährdungsbeurteilung

Um eine effektive Gefährdungsbeurteilung zu gewährleisten, sollten Unternehmen bewährte Praktiken implementieren. Dies beinhaltet eine proaktive Haltung gegenüber Arbeitssicherheit, bei der kontinuierliche Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter eine zentrale Rolle spielen. Die Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung in den Prozess fördert eine umfassende Perspektive und stärkt die Mitarbeiterbeteiligung. Eine klare Kommunikation der Ergebnisse und der ergriffenen Schutzmaßnahmen an alle Beteiligten schafft Transparenz und fördert ein gemeinsames Verständnis für Sicherheitsbelange. Regelmäßige Überprüfungen, kombiniert mit einer flexiblen Anpassung an sich ändernde Arbeitsbedingungen, tragen dazu bei, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch praxisorientiert und wirksam ist. Durch die Implementierung dieser Best Practices wird der Schutz der Mitarbeiter optimiert und das Sicherheitsniveau im Unternehmen aufrechterhalten.

Häufig gestellte Fragen zur Gefährdungsbeurteilung 

Hier sind einige häufig gestellte Fragen zur Gefährdungsbeurteilung: 

  1. Welche Bereiche sollten in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden?
    In die Gefährdungsbeurteilung sollten alle Aspekte der Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation einbezogen werden. Dies umfasst sämtliche Arbeitsbereiche (z.B. Büros, Produktionsstätten, Außendienst), sämtliche Arbeitsmittel (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Computer), alle Arbeitsmethoden (z.B. manuelle Tätigkeiten, Bedienung von Maschinen) und alle Mitarbeiter (einschließlich Teilzeit- und Vollzeitkräfte, temporäre und dauerhafte Angestellte, Praktikanten sowie neue und erfahrene Kräfte). Besondere Aufmerksamkeit sollte Bereichen mit erhöhtem Risiko, wie beispielsweise mit hohen Unfallgefahren oder hohen Belastungen, geschenkt werden.

  2. Wie werden Mitarbeiter in den Prozess einbezogen?
    Mitarbeiter sollten aktiv in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden, da sie oft über das beste Wissen bezüglich der Risiken an ihren spezifischen Arbeitsplätzen verfügen. Dies kann durch direkte Befragungen, Workshops, regelmäßige Sicherheitsbesprechungen und die Ermutigung zur Meldung von Beinahe-Unfällen oder Risiko Beobachtungen geschehen. Arbeitnehmervertretungen wie der Betriebsrat sollten ebenfalls in den Prozess eingebunden sein, um den Dialog zwischen Management und Belegschaft zu fördern.

  3. Welche Schutzmaßnahmen sollten ergriffen werden?
    Nachdem die Gefährdungen identifiziert wurden, sollten geeignete und wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese orientieren sich an der Hierarchie der Schutzmaßnahmen, die von der technischen über die organisatorische bis hin zur persönlichen Schutzausrüstung reicht. Priorität hat immer die Vermeidung von Risiken. Falls dies nicht möglich ist, sollten Reduktions- und Kontrollmaßnahmen wie die Sicherung von Maschinen, Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder die Bereitstellung von Schutzkleidung getroffen werden.

  4. Wie wird die Dokumentation durchgeführt?
    Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sollte strukturiert erfolgen und alle relevanten Informationen beinhalten. Eine lückenlose Dokumentation umfasst die Beschreibung der Arbeitsplätze und -prozesse, die Identifikation der Gefährdungen, die Beurteilung der Risiken, die festgelegten Schutzmaßnahmen sowie die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Die Dokumentation dient nicht nur als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern auch als Grundlage für zukünftige Beurteilungen.

  5. Wie kann die Gefährdungsbeurteilung kontinuierlich verbessert werden?
    Eine fortlaufende Verbesserung der Gefährdungsbeurteilung kann über verschiedene Mechanismen sichergestellt werden. Dazu gehören das systematische Sammeln und Auswerten von Informationen über aufgetretene Unfälle und Beinahe-Unfälle sowie erkrankungsbedingte Ausfälle. Weiterbildungsangebote und regelmäßige Update-Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte tragen dazu bei, das Prozesswissen stets aktuell zu halten. Wichtig ist auch, dass sich die Gefährdungsbeurteilung nicht nur an gesetzlichen Mindestvorgaben orientiert, sondern Best Practices und innovative Lösungsansätze integriert, um ein höheres Sicherheitsniveau zu erreichen.

Wie dokumentiere ich eine Gefährdungsbeurteilung korrekt?

Die korrekte Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend für einen transparenten und gesetzeskonformen Prozess. Beginnen Sie mit einer klaren Struktur, die die identifizierten Arbeitsbereiche, -tätigkeiten und -mittel umfasst. Notieren Sie systematisch alle Gefährdungen und Belastungen sowie die Bewertung der Risiken. Dokumentieren Sie die ergriffenen Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit. Eine übersichtliche Aufzeichnung sollte Datum, Unterschrift der verantwortlichen Person und mögliche Aktualisierungszyklen enthalten. Digitalisierte Dokumentation kann den Prozess erleichtern, ermöglicht aber dennoch klare Nachverfolgbarkeit und Zugänglichkeit für alle relevanten Stakeholder. Eine detaillierte und leicht verständliche Dokumentation stellt sicher, dass alle Beteiligten die Ergebnisse verstehen und Maßnahmen korrekt umsetzen können, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Welche Konsequenzen gibt es bei Nichteinhaltung?

Die Nichteinhaltung der Gefährdungsbeurteilung Vorschriften kann ernsthafte rechtliche und betriebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier sind einige mögliche Konsequenzen:

 

  1. Rechtliche Konsequenzen:
    Unternehmen, die die gesetzlichen Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung nicht einhalten, können rechtliche Sanktionen wie Geldbußen, Strafen oder im Extremfall Betriebsschließungen gegenüberstehen. Die genauen Strafen variieren je nach Region und den spezifischen Gesetzen vor Ort.

  2. Haftung:
    Bei Unfällen oder Gesundheitsschäden, die auf mangelnde Gefährdungsbeurteilungen zurückzuführen sind, kann das Unternehmen haftbar gemacht werden. Dies kann zu Schadensersatzforderungen von betroffenen Mitarbeitern führen.

  3. Versicherungsprobleme:
    Unternehmen, die nicht die erforderlichen Sicherheitsstandards einhalten, könnten Schwierigkeiten bei der Versicherungsdeckung haben. Versicherer könnten Leistungen kürzen oder ablehnen, wenn nachgewiesen wird, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt wurden.

  4. Rufschädigung:
    Öffentliche Missachtung von Sicherheitsvorschriften kann zu einem geschädigten Ruf führen. Dies kann potenziell Kunden, Investoren und Geschäftspartner abschrecken und langfristige Auswirkungen auf das Unternehmensimage haben.

  5. Arbeitsausfall und Produktivitätsverlust:
    Unfälle oder Gesundheitsprobleme können zu Arbeitsausfällen führen, was wiederum die Produktivität des Unternehmens beeinträchtigt. Die Nichteinhaltung kann somit auch wirtschaftliche Konsequenzen in Form von Einnahmeverlusten haben.


Um diese Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, ist die regelmäßige Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen essenziell.

Wie wirken sich Änderungen im Betrieb auf die Gefährdungsbeurteilung aus? 

Änderungen im Betrieb, sei es durch neue Arbeitsprozesse, Technologien oder organisatorische Umstrukturierungen, haben direkte Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilung. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Beurteilung sind erforderlich, um sich verändernde Risikofaktoren zu berücksichtigen. Neue Gefährdungen können auftreten, während bestehende sich verschärfen oder vermindern können. Die Aktualisierung ermöglicht es, angemessene Schutzmaßnahmen zu identifizieren und sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedingungen entsprechen. Ein proaktiver Ansatz bei der Integration von Betriebsänderungen in die Gefährdungsbeurteilung gewährleistet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch eine kontinuierliche Optimierung des Arbeitsschutzes im Unternehmen.

Fazit: Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitssicherheit

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein unverzichtbarer Eckpfeiler für die Arbeitssicherheit in jedem Unternehmen. Durch eine systematische Analyse und Bewertung von Arbeitsplätzen, -tätigkeiten und -mitteln trägt sie dazu bei, potenzielle Risiken zu identifizieren und präventive Maßnahmen zu entwickeln. Die regelmäßige Aktualisierung gewährleistet, dass Veränderungen im Betrieb angemessen berücksichtigt werden. Die Nichteinhaltung der Gefährdungsbeurteilungs-Vorschriften kann nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch die Sicherheit der Mitarbeiter gefährden und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Eine konsequente Umsetzung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung fördert nicht nur die Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern stärkt auch das Vertrauen der Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner in die Verantwortung des Unternehmens. Kurz gesagt, ist die Gefährdungsbeurteilung nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern vor allem ein zentraler Beitrag zur Gewährleistung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung.

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