Erfüllen Sie gesetzliche Auflagen zur Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung

Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung bei Maschinen sind grundlegende Bestandteile der Arbeitssicherheit. Mit unserer fachkundigen Beurteilung und Dokumentation Ihrer Maschinen gewährleisten wir höchste Sicherheit für Ihre Mitarbeiter.

Gesetzliche Pflicht zur Bewertung der Maschinensicherheit

Unternehmern ist es gesetzlich auferlegt, Maschinen, Anlagen und andere Arbeitsmittel vor der Verwendung hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und zu bewerten. Die sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Die maßgeblichen Referenzen für Prüfpflichten sind die CE-Richtlinien: die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG / Maschinenverordnung (9. ProdSV)) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Vertrauen Sie auf unsere Experten

Unsere Experten überprüfen Ihre Maschinen, führen eine Gefährdungsbeurteilung durch und minimieren somit das Unfallrisiko in Ihrem Unternehmen.

Ob es um die Entwicklung neuer Maschinen, den Umbau von Maschinen, die Beschaffung und Prüfung neuer Anlagen oder die Bewertung von „Altmaschinen“ geht, wir beraten Sie fachkundig.

Mit unserer langjährigen Expertise bieten wir Ihnen die Sicherheit, die Ihre Mitarbeiter verdienen.