Die Vermittlung von gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und betriebsinternen Vorgaben spielt eine entscheidende Rolle bei der Unfallverhütung, denn durch sicherheitswidriges Verhalten der Mitarbeitenden entstehen zwischen 80-90% der Arbeitsunfälle in Unternehmen. Die gesetzlich geforderten Ein- und Unterweisungen sensibilisieren das Verhalten der Angestellten im Arbeitsalltag.
Gemäß §12 des Arbeitsschutzgesetzes und §4 der DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßig Schulungen und Unterweisungen im Arbeitsschutz durchzuführen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um verhaltensbedingte Unfälle zu verhindern.
Neben der Durchführung der Arbeitsschutzunterweisungen ist es ebenso wichtig, diese Schulungen für die Nachweispflicht des Unternehmers zu dokumentieren.
Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, sich regelmäßig im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz weiterzubilden. Besonderer Handlungsbedarf besteht bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Maschinen oder infolge von Sachschäden oder Arbeitsunfällen.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsmediziner beraten Sie kompetent und passen die Beratung an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Mit der Unterweisung im Arbeitsschutz durch ASIKOO sind Sie in der Lage, die Sicherheit an Ihrem Arbeitsplatz zu verbessern und alle relevanten gesetzlichen Richtlinien einzuhalten.