Gut geschulte Mitarbeiter können zu einem sicheren und angenehmen Betriebsklima beitragen. Schulungen und Unterweisungen verhindern verhaltensbedingte Unfälle und sind gemäß dem §12 Arbeitsschutzgesetz sowie §4 der DGUV Vorschrift 1 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) verpflichtend. Ebenso sind Unterweisungen für die Nachweispflicht des Unternehmers zu dokumentieren.
Unternehmen sind dazu verpflichtet ihren Angestellten regelmäßig die Möglichkeit zu geben, sich im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz weiterbilden zu lassen. Außerdem besteht Handlungsbedarf bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Maschinen oder aufgrund von Sachschäden bzw. Arbeitsunfällen.